Amtsblatt für den Landkreis Holzminden Nr. 12 vom 07.12.2004, Seite 378
Gebührenordnung des Fleckens Delligsen für die Benutzung des Jugendzeltplatzes in der Ortschaft Hohenbüchen
Aufgrund der §§ 6, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG), in der jeweils geltenden Fassung, hat der Rat des Fleckens Delligsen in seiner Sitzung am 28.10.2004 folgende Neufassung der Gebührenordnung als Satzung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
- Der Flecken Delligsen betreibt den Jugendzeltplatz in der Ortschaft Hohenbüchen als öffentliche Einrichtung. Die Benutzung des Jugendzeltplatzes ist vorrangig anerkannten Jugendgruppen vorbehalten, die grundsätzlich aus mindestens 10 Personen bestehen und sich wenigstens für die Dauer von 7 Tagen auf dem Platz aufhalten sollten. In der Zeit, in welcher der Jugendzeltplatz nicht von Jugendgruppen belegt ist, kann er auch für private Feiern benutzt werden. Für die Benutzung des Jugendzeltplatzes einschließlich des Sanitärgebäudes werdenGebühren erhoben.
- Kulturelle, religiöse, soziale, gesellschaftliche und politische Vereinigungen und Gruppen sowie Sportvereine aus dem Flecken Delligsen zahlen für Veranstaltungen, die dem Vereins- oder Gruppencharakter entsprechen, Nebenkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch. Eine Grundgebühr wird nicht erhoben.
§ 2 Gebührensätze
- Grundgebühr:
Die Grundgebühr für Jugendgruppen beträgt 3,00 Euro pro Tag und Person.
Die Grundgebühr für private Feiern beträgt 100,00 Euro pro Tag. - Nebenkosten:
Neben der Grundgebühr werden die Stromkosten, der Wasserverbrauch und die Kanalbenutzungsgebühren nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet. Weiterhin sind anteilige Müllgebühren zu zahlen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Benutzung jeweils geltenden Tarife.
Diese Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2005 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 27.04.1995 außer Kraft.
Delligsen, den 12.11.2004
Der Bürgermeister
gez. Krösche
Krösche